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Die EU-Verordnung INCO und die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel

Veröffentlicht am
9. Februar 2017
In der Kategorie
Aktuelles

Einführung

Die Verordnung (Nr. 1169/2011), die am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, richtet sich an alle Lebensmittelhändler, die unverpackte Lebensmittel verkaufen: Bäcker, Konditoren, Fischhändler, Industriebetriebe, Metzger, Gastwirte usw. Die Verordnung gilt für alle Lebensmittelhändler, die unverpackte Lebensmittel verkaufen. Das Ziel dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass die Verbraucher in der Lage sind, die Lebensmittel, die sie verzehren, in voller Kenntnis der Sachlage auszuwählen. Die Verordnung verpflichtet die Gewerbetreibenden insbesondere dazu, das Ursprungsland oder den Herkunftsort des Fleisches sowie die in ihren Fertigprodukten enthaltenen deklarationspflichtigen Allergene (ADO) anzugeben.

Was ist die INCO-Verordnung

Die Verordnung (Nr. 1169/2011), die am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, richtet sich an alle Lebensmittelhändler, die unverpackte Lebensmittel verkaufen: Bäcker, Konditoren, Fischhändler, Industriebetriebe, Metzger, Gastwirte usw. Die Verordnung gilt für alle Lebensmittelhändler, die unverpackte Lebensmittel verkaufen. Das Ziel dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass die Verbraucher in der Lage sind, die Lebensmittel, die sie verzehren, in voller Kenntnis der Sachlage auszuwählen. Die Verordnung verpflichtet die Gewerbetreibenden insbesondere dazu, das Ursprungsland oder den Herkunftsort des Fleisches sowie die in ihren Fertigprodukten enthaltenen deklarationspflichtigen Allergene (ADO) anzugeben.

Die 14 meldepflichtigen Allergene :

Diese Liste stellt die Hauptursachen von Nahrungsmittelallergien nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen dar.

Warum sollten Allergene angegeben werden?

Immer mehr Menschen reagieren auf bestimmte Lebensmittel intolerant oder allergisch. Die wichtigsten Allergene sind: Gluten, Laktose und bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe. Die Zunahme von Lebensmittelallergien ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, zu denen in erster Linie folgende gehören:

  • Der Verzehr von immer vielfältigeren Lebensmitteln
  • Die Zunahme technologischer Manipulationen in der Lebensmittelindustrie.

Vernachlässigen Sie daher nicht die Bedeutung der Sichtbarkeit dieser Informationen.

Um dieser neuen, verbindlichen Regelung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass Gewerbetreibende die Allergene, die in den an Verbraucher verkauften Lebensmitteln verwendet werden, eindeutig kennzeichnen.

Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften gilt als Verstoß und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Beispiel für eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von unverpackten frischen Produkten muss bestimmte Informationen enthalten, wie z. B. :

  • Die genaue Bezeichnung des verkauften Produkts ;
  • Liste der Zutaten ;
  • Das Vorhandensein von Allergenen ;
  • Gewicht ;
  • Die Herkunftsangabe (Für Fleisch, Milchprodukte usw.)

Es ist notwendig, diese Informationen so zu beschriften, dass sie sichtbar, deutlich lesbar und unauslöschlich sind. Die französische Regelung legt zwar den Grundsatz einer Informationspflicht fest, überlässt die Art und Weise dieser Information jedoch dem Ermessen der Gewerbetreibenden.

Achtung: Die Mindestschriftgröße muss bei kleinen Buchstaben 1,2 mm hoch sein.

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